Sperger verbüßt seine Reststrafe mit Fußfessel

Der dreifach verurteilte Ex-FC-Lustenau-Präsident ist aus der Justizanstalt Feldkirch entlassen worden.
Feldkirch. (VN-gs) Am 7. Februar 2014 wurde Dieter Sperger (53) in Untersuchungshaft eingeliefert. Seitdem musste er sich in drei Strafprozessen wegen Untreue verantworten. Es sind insgesamt 1,8 Millionen Euro Gesamtschaden, den er bei Anlegern seiner Vermögensberatungsfirma verursacht hat.
Antrag stattgegeben
Alle drei Verhandlungen endeten mit einem Urteilsspruch und der Verhängung von Haftstrafen. In Summe sind vier Jahre und drei Monate Gefängnis ausgesprochen worden. Davon musste Sperger nur einen Teil in der Justizanstalt absitzen. Seinem Antrag auf die Fußfessel ist von der zuständigen Justizvollzugsanstalt stattgegeben worden.
Strafverfahren eingestellt
Eigentlich wären noch mehr Strafverfahren gegen den Lustenauer anhängig, unter anderem wegen Lizenzbetrug und Untreue. Sie stehen im Zusammenhang mit seiner Funktion als FC-Präsident. Doch die Feldkircher Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine weitere Anklage, weil Sperger für die vergangenen Straftaten bereits ausreichend gebüßt habe.
Stichwort
Elektronisch überwachter Hausarrest. Der Vollzug von Strafhaft in Form des elektronisch überwachten Hausarrests bedeutet, dass sich die überwachte Person in ihrer Unterkunft aufzuhalten, einer geeigneten Beschäftigung nachzugehen und sich angemessenen Bedingungen ihrer Lebensführung außerhalb der Anstalt zu unterwerfen hat. Die Unterkunft darf nur zu bestimmten Zwecken und vorgegebenen Zeiten verlassen werden. In der Unterkunft der betroffenen Person wird eine Basisstation zur Übermittlung der Funksignale des elektronischen Senders sowie zur Durchführung von Kontrollanrufen installiert. Im Einzelfall ist es auch möglich, die überwachte Person zu einer Atemluftanalyse an der Basisstation aufzufordern und auf diesem Weg ohne großen Aufwand eine Alkoholkontrolle durchzuführen.
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