Jobsharing-Modell für Ärzte greift bereits
Zwei Praxen seit Jänner. Zwölf Vertragsarztstellen in zwei Jahren neu geschaffen.
Dornbirn. In der neuen Honorarordnung ist unter anderem die Möglichkeit des Jobsharings für Ärzte verankert. Das heißt, es kann eine 100-Prozent-Stelle auf zwei Ärzte bzw. Ärztinnen aufgeteilt werden. „Damit haben wir offenbar getroffen, denn schon im Jänner wurden zwei solcher Jobsharing-Praxen in Dornbirn (Augenarztpraxis) und Lustenau (Allgemeinmedizin) eröffnet. Das zeigt uns schon jetzt, dass der Weg richtig ist“, kommentiert der Obmann der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK), Manfred Brunner, die Entwicklung.
„Jobsharing bringt den Ärzten mehr Flexibilität und ist damit auch wesentlich familienfreundlicher, was den Beruf zudem insgesamt attraktiver macht“, so Brunner. Dazu komme, dass das neue Honorarmodell das Angebot auch wirtschaftlich interessant gestalte.
Die ärztliche Versorgung ist in den vergangenen Jahren sukzessive ausgebaut worden. Mit zwölf neu geschaffenen Ärztestellen innerhalb von zwei Jahren – 2012 und 2013 – liege die VGKK bereits über dem Soll, das der Regionale Strukturplan Gesundheit (geschaffen im Rahmen der Gesundheitsreform) für das Jahr 2015 empfiehlt.
Unter den Besten
Der konsequente Ausbau und die Situierung der Stellen auch außerhalb der Ballungszentren trägt weiter zu einer verbesserten Erreichbarkeit bei, ist der GKK-Obmann überzeugt. Hinsichtlich der Anzahl der Ärzte liegt Vorarlberg unter den Besten. So kam laut GKK 2012 auf 1172 Einwohner ein Arzt mit Kassenvertrag (2011: 1181). Im Bundesdurchschnitt waren es 1221 (2011: 1207). Vorarlberg ist damit nach Wien das Bundesland mit der dichtesten Versorgung im niedergelassenen Bereich.
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