Bergung per Hubschrauber bei Sportunfällen
Dornbirn Freizeitsportler wissen es: Unfälle in den Bergen können sie teuer zustehen kommen, wenn aufgrund der Verletzung eine aufwendige Rettungsaktion notwendig ist. Darauf macht jetzt die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) aufmerksam. Der Hintergrund: Bergungskosten und Kosten der Beförderung vom Berg ins Tal, zum Beispiel mittels Hubschrauber, gelten nämlich bei Unfällen im Zusammenhang mit Sport und Touristik grundsätzlich nicht als Leistung der Krankenversicherung. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Die VGKK übernimmt dann einen Teil der Kosten, wenn der Versicherte sehr schwer oder lebensbedrohlich verletzt ist und der Krankentransport mit der bodengebundenen Rettung nicht möglich ist. Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse empfiehlt allen Personen, die viel Freizeitsport betreiben und öfter auf den Skipisten und in den Bergen unterwegs sind, für den Fall des Falles eine eigene Versicherung abzuschließen.
Derartige Versicherungsleistungen sind bei manchen Kreditkartenverträgen inkludiert. Institutionen, bei denen eine preisgünstige Bergekosten-Versicherung möglich bzw. mit der Mitgliedschaft verbunden ist, sind unter anderem: Alpenverein, Naturfreunde, Bergrettung und ÖSV, ÖAMTC und ARBÖ.
Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.