Unabhängig, weisungsfrei und kostenlos

Vereinzelt wird die Patientenanwaltschaft mit der Frage konfrontiert (oder von Dritten unreflektiert die Behauptung aufgestellt), ob wir bei der Bearbeitung von Fällen völlig unabhängig seien. Es wird argumentiert, dass der Träger der Patientenanwaltschaft das Land Vorarlberg sei und man somit nicht völlig unabhängig sein könne. Frei nach dem Sprichwort: Die Hand, die einen füttert, beißt man nicht. Dazu müssen zum besseren Verständnis und zur Richtigstellung einige Aspekte beleuchtet werden. Bei der gesetzlichen Verankerung der Patientenanwaltschaft wurde in Vorarlberg ein anderer Weg als in anderen Bundesländern beschritten. Anstatt die Agenden der Patientenanwaltschaft einfach in die Landesverwaltung zu integrieren, wurde ein gemeinnütziger Verein gegründet, der Patientenschutzverein.
Der gemeinnützige Patientenschutzverein hat den Patientenanwalt bestellt, der gegenüber Dritten weisungsfrei und unabhängig ist. Auch dies ist gesetzlich und statuarisch verankert. Der Verein hat primär die Aufgabe, den Patientenanwalt in Grundsatzfragen zu unterstützen. Hier kann auf eine breite Expertise aus verschiedenen Fachbereichen zurückgegriffen werden. Auch gegenüber den Vereinsorganen ist der Patientenanwalt in seiner Arbeit unabhängig und weisungsfrei. In den letzten 20 Jahren hat es von dritter Seite keine einzige Intervention in Bezug auf die Fallbearbeitung gegeben.
Die Prinzipien der Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit werden unterstrichen durch die Vergleichsergebnisse der letzten Jahre. Die Patientenanwaltschaft Vorarlberg hat im Bundesländervergleich eines der besten außergerichtlichen Vergleichsergebnisse. Es kann aber dennoch vorkommen, dass im Wege von außergerichtlichen Verhandlungen kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wird. Es gehört dann auch zu unserer unabhängigen Arbeitsweise, dass Patienten an Rechtsanwälte verwiesen werden, die dann ihrerseits versuchen, im Gerichtsweg noch eine Lösung zu erarbeiten. Diese Zusammenarbeit funktioniert sehr gut, wie zum Beispiel auch ein Fall gezeigt hat. Der Patientenanwalt wurde nach Klärung der Haftung dem Grunde nach im Einvernehmen mit allen Parteien beigezogen, um die Ansprüche der Höhe nach zu verhandeln. Diese Kooperation war im Sinne aller Beteiligten schonend und zielführend und hat einen noch längeren Prozess vermieden.
Somit wird für die Patienten der beste Weg gesucht, unabhängig davon, welche Parteien im Verfahren involviert sind.
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