Pflegebonus sorgt bei Behindertenbetreuern für Frust

Zahlreiche Berufsgruppen bekamen im Dezember keinen Pflegebonus. Das Ministerium spricht von ersten Schritten.
Wien Erneut kommt Kritik an der Gestaltung des jenes Bonus auf, der gegen den immer größer werdenden Mangel an Pflege- und Betreuungspersonal im Langzeitpflegebereich wirken soll. Stattdessen herrscht in einigen Berufsfeldern nun Frust: Gut die Hälfte von jenen Personen, die mit Menschen mit Behinderungen arbeiten, bekommen ebenso wie Hebammen keinen Bonus.

Der Pflegebonus soll den Beruf finanziell attraktiver machen. Kritik kommt nun jedoch, da teilweise Personal mit den gleichen Klienten arbeitet, aber keinen Bonus bekommt. DPA
Zwar ist in Österreich für die pflegerische Betreuung von Menschen mit Behinderungen eine Zusatzausbildung notwendig, diese ist für den Bonus von 2000 Euro brutto pro Jahr aber nicht relevant. Auf VN-Nachfrage spricht man im Büro von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) von “ersten Schritten im Rahmen des Pflegereformpakets”.
150.000 Personen profitieren
“Es ist uns bewusst, dass die Abgrenzungen über Berufsgruppen-Zugehörigkeit in den Betrieben Diskussionen auslösen können” , heißt es weiter aus dem Gesundheitsministerium. Aktuell würden bereits etwa 150.000 Personen vom Gehaltszuschuss profitieren.
Der im Rahmen des Pflegereformpakets definierte begünstigte Personenkreis umfasst derzeit Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, Pflegefachassistenzpersonal, Pflegeassistenzpersonal und Angehörige der Sozialbetreuungsberufe, heißt es auch dem Büro Rauch. Er wurde zudem im Rahmen des Begutachtungsverfahrens um Behindertenbegleiter und Heimhilfen erweitert, heißt es aus dem Ministerium weiter.
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Betreuerinnen und Betreuer für Menschen mit Behinderung sind jedoch keine bundesgesetzlich definierte Berufsgruppe. Sie können also im Arbeitsalltag in multiprofessionellen Teams mit denselben Menschen arbeiten und gleichwertige Arbeit leisten, sie erhalten dennoch keinen Pflegebonus.
Kritik an Brutto-Auszahlung
Kritik kommt auch von jenen, die den Bonus erhalten haben. Im Rahmen des Pflegereformpakets wurde das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz (EEZG) erlassen, das am 1. September in Kraft getreten ist. Der Bund zahlt demnach Zweckzuschüsse an die Länder in der Höhe von insgesamt 570 Mio. Euro für die Jahre 2022 und 2023, um die für das Pflege- und Betreuungspersonal zuständigen Länder zu unterstützen. Mit dem Dezember-Gehalt kam der Zuschuss. Betroffene und auch die Gewerkschaft beklagen, dass davon nach Abzug der Lohnnebenkosten oft nicht einmal 1000 Euro netto übrig blieben.
“Der Zuschuss des Bundes ist bewusst als Gehaltsbestandteil gestaltet und auch so zu versteuern. Er wird damit pensionswirksam und soll auch im Jahr 2023 wie ein regulärer Gehaltsbestandteil ausbezahlt werden”, begründet das Gesundheitsministerium. Ziel sei es, die Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflege und Betreuung dauerhaft zu erhöhen. Kommendes Jahr soll der Zuschuss daher auch möglichst rasch monatlich ausgezahlt werden, damit er noch stärker als Gehaltsbestandteil wahrgenommen wird.
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