Beantragung digital möglich

HE_Dornb / 28.09.2022 • 13:14 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Der Stromtransport läuft über ein hochtechnisches Stromnetz. pixabay
Der Stromtransport läuft über ein hochtechnisches Stromnetz. pixabay

Fristen verlängert: 150 Euro Energiekostenausgleich kann bis Ende Oktober beantragt werden.

Energiekostenausgleich Sind die 150 Euro des Bundes noch nicht als Gutschrift auf der aktuellen Jahresabrechnung des Energieversorgers verbucht, wurde die Berechtigung vom Bund noch nicht bestätigt. Der Bearbeitungsstatus zu diesem vollständig automatisierten Ablauf kann jetzt auf einer Bundes-Website abgefragt werden. Ebenso ist es endlich auch online möglich, den Gutschein erneut anzufordern.

150 Euro vom Bund

Um die Energiekosten zu reduzieren, hat die österreichische Bundesregierung einen Energiekos­tenausgleich im Ausmaß von 150 Euro umgesetzt. Private Haushalte erhielten per Post einen Gutschein vom Bundesministerium für Finanzen (BMF), der bis spätestens 31. Dezember 2022 eingelöst werden kann. Im Gegensatz zur Stromkostenbremse, die automatisch ab Dezember gilt, müssen die Kundinnen und Kunden beim Energiekostenausgleich selbst aktiv werden. Der ausgefüllte Gutschein ist an das BMF zurückzusenden bzw. digital einzureichen.

Der vom Finanzministerium geplante Prozess sieht vor, dass die eingereichten Gutscheine vorab vom Ministerium auf das Einhalten der vorgegebenen Kriterien geprüft werden. Ist diese Prüfung erfolgt, erhalten die Energieunternehmen die Information über die Anforderung durch die Kundinnen und Kunden sowie die Freigabe und können die 150 Euro auf der nächsten Stromrechnung gutschreiben.

Website des Ministeriums

Wenn die Gutschrift mit der aktuellen Jahresabrechnung noch nicht erfolgt ist, hat der Bund also noch keine Freigabe erteilt. Für Kundenfragen wurde vom Ministerium eine praktische Statusabfrage-Möglichkeit auf der Website eingerichtet. Unter der Telefonnummer 050 233 798 bzw. unter www.energiekostenausgleich.gv.at erhalten die Kundinnen und Kunden alle Informationen. Die illwerke vkw selbst hat keine Kenntnis über den Bearbeitungsstand.

Gutschrift

„Die Strom-Jahresabrechnungen erfolgen über das gesamte Jahr nach Region sortiert, jedoch je Region immer im gleichen Kalendermonat, um unseren Kundinnen und Kunden jeweils einen einfachen Vergleich mit den Vorjahren zu ermöglichen. Auch jetzt im September, steht wieder eine große Tranche an. Dabei werden automatisch alle Gutschriften berücksichtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt durch den Bund gemeldet wurden“, erklärt Quido Salzmann, Leiter des Geschäftsfelds Versorgung und Dienstleistung bei der illwerke vkw. „Alle später einlangenden Gutschriften werden bei der nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben“, so Salzmann. Die gute Nachricht für all jene, die bislang noch keinen Gutschein eingelöst haben: die Fristen wurden noch einmal verlängert: Gutscheine können noch bis 31. Oktober 2022 unter www.energiekostenausgleich.gv.at angefordert und bis zum 31. Dezember 2022 eingelöst werden. Finanzminister Magnus Brunner: „Mit den neuen Fristen machen wir den Energiekos­tenausgleich kundenfreundlicher. Wer den Gutschein noch nicht erhalten hat, hat nun mehr Zeit für eine Neuanforderung und Einreichung. Ziel ist, dass jede Bürgerin und jeder Bürger von dieser Entlastungsmaßnahme auch tatsächlich Gebrauch machen kann.“

Aktuell wurden bereits mehr als zwei Millionen Gutscheine eingereicht. Das entspricht in Summe einem Entlastungsvolumen von mehr als 300 Millionen Euro.

Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.