Schritt für Schritt zum Energiekostenausgleich

Gutschein So können Sie den Energiekostenausgleich beantragen:
Gutschein elektronisch einlösen
Scannen Sie den QR Code auf Ihrem Gutschein oder gehen Sie auf die Seite https://energiekostenausgleich.gv.at/. Hier können Sie Ihren Gutschein elektronisch einreichen. Sie werden dort Schritt für Schritt durch die Einreichung geführt.
Gutschein postalisch einlösen
Eine persönliche Checkliste hilft Ihnen, auf keine wichtigen Details zu vergessen:
» Hauptwohnsitz: Sie sind an der am Gutschein angegebenen Adresse Hauptwohnsitz-gemeldet.
» Einkunftsgrenze: Sie sind ein Einpersonenhaushalt und Ihre Einkünfte betragen maximal 55.000 Euro pro Jahr oder Sie sind ein Mehrpersonenhaushalt und Ihre summierten Einkünfte betragen maximal 110.000 Euro pro Jahr. Das entspricht bei Nichtselbstständigen einem Monatsbruttobezug von ca 5670 Euro brutto (bei Mehrpersonenhaushalten das Doppelte).
» Stromlieferant: Sie haben Ihren Stromlieferanten angegeben und der Vertrag bei Ihrem Stromlieferanten läuft auf Ihren Namen.
» Überprüfung Gutscheinfelder: Sie haben die Felder auf Ihrem Gutschein ordnungsgemäß überprüft/ergänzt/ausgefüllt. Bitte beachten Sie dabei vor allem die mit * gekennzeichneten Pflichtfelder.
Wenn Sie die Punkte auf Ihrer Checkliste durchgegangen sind, nutzen Sie bitte das beiliegende Rückantwortkuvert, um Ihren Energiegutschein postalisch zurück zu senden.
Tipp: Damit Ihnen der Gutschein zugeordnet werden kann, ist der Stromlieferant und die vollständige Zählpunktbezeichnung anzugeben. Diese Nummer können Sie ganz leicht mithilfe unserer Zählpunktsuche herausfinden unter https://service.vkw.at/energiekostenausgleich#Formular
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