Erasmus-Programm ändert sich durch Brexit

Projekte, die 2020 bewilligt wurden, laufen jedoch normal weiter.
Austausch Der Austritt von Großbritannien aus der EU hat auch für Studenten seine Folgen. Britische Studierende werden in der neuen Erasmus+ Programmperiode ab 2021 nicht mehr mit einem Erasmus+ Stipendium an europäischen Universitäten studieren können, ebenso wenig wie EU-Studierende in Großbritannien, da das Vereinigte Königreich nicht mehr am europäischen Vorzeigeprogramm für Bildung, Jugend und Sport teilnehmen wird. Dazu Geschäftsführer Jakob Calice von Österreichs Agentur für Bildung und Internationalisierung (OeAD): „Das Ende der Teilnahme von UK an Erasmus ist höchst bedauernswert – gerade in Zeiten wachsender Internationalisierung in Bildung und Wissenschaft. Erasmus ist und bleibt eine europäische Erfolgsgeschichte. Erasmus ist eine Initiative, die die Horizonte von jungen Menschen erweitert, Karrierechancen eröffnet, Freundschaften über alle Ländergrenzen hinweg ermöglicht. Mit Erasmus können auch internationale Mobilitäten stattfinden, die sich Menschen sonst nicht leisten können.“ Der OeAD erwartet nun eine Verschiebung bei zukünftigen Antragstellungen in Richtung Irland oder zu den nordischen Ländern, die auch Studienprogramme in englischer Sprache führen.
Was bedeutet das für Bewilligungen, die noch 2020 für das Erasmus+ Programm erteilt wurden?
Projekte laufen weiter: Das Austrittsabkommen sieht die uneingeschränkte Teilnahme des Vereinigten Königreichs am noch laufenden Programm Erasmus+ 2014 bis 2020 vor. Das bedeutet konkret, dass alle Projekte, die während der laufenden Programmperiode genehmigt wurden, weiterhin EU-Fördermittel für die gesamte Laufzeit des Projektes erhalten. Dies schließt jene ein, bei denen die Finanzierung über 2020 und das Ende der Übergangszeit hinausläuft. Mobilitäten des Aufrufes 2020 sind also in der Regel bis 2022, Projekte bis 2023 finanziell abgesichert.
Egal, ob man im Ausland studiert, eine Ausbildung absolviert, Freiwilligenarbeit leistet oder ein Praktikum verbringt: Die Teilnahme ist in vollem Umfang und für die gesamte Dauer des Austauschs möglich und wird auch aus europäischen Fördermitteln finanziert. Dies gilt sowohl für britische Teilnehmer, die nach Österreich kommen, als auch für österreichische Teilnehmer, die nach UK fahren.
Die freie Mobilität endet: Von der Staatsbürgerschaft, der Dauer des Aufenthaltes und dem Aufenthaltszweck in Großbritannien hängt es ab, ob man ab 2021 ein Visum beantragen muss, wenn man für die Teilnahme an der Programmperiode Erasmus+ 2014–2020 nach UK fährt. Studierende aus der EU, die sich vor dem 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich niedergelassen haben, müssen im „EU Settlement Scheme“ der britischen Regierung bis spätestens 30. Juni 2021 eine kostenfreie Registrierung (Antrag) durchführen, wenn sie beabsichtigen, sich weiterhin im Vereinigten Königreich aufzuhalten, um so die mit „Settled Status“ oder „Pre-Settled Status“ verbundenen Rechte abzusichern.
Im Detail
» In Erasmus+ werden alle Projekte, die aus dem Fördererjahr 2020 finanziert werden, bis zum Ende ihrer Laufzeit durchgeführt und finanziert.
» Mobilitätsprojekte zum Beispiel, die
im Jahr 2020 bewilligt werden, können auch noch im Jahr 2021 durchgeführt werden und fallen damit unter die Regeln der Erasmus+ Programmperiode 2014–2020.
» Alle bis einschließlich 2020 genehmigten Erasmus+ Projekte, an denen eine britische Organisation beteiligt ist oder von einer solchen als Lead-Partner geführt werden, können ihre Aktivitäten während der gesamten Projektdauer wie gewohnt bis zum geplanten Projektende durchführen.
» Mobilität von Lehrenden oder Studierenden kann auch nach 2020 noch durchgeführt werden, wenn die Hochschulen entsprechende Verträge haben. Das bedeutet konkret für den Aufruf 2020, dass britische Hochschulen in den Projekten noch mit dabei sind.
» Sicherung des Aufenthaltsrechtes in Großbritannien für EU-Bürger(innen) Schulen und Unternehmen, die mit dem Vereinigten Königreich über Erasmus+ kooperieren oder Lern- und Lehrmobilitäten vorsehen, können diese auch im Jahr 2021 weiterführen, wenn die Vorhaben eine Förderzusage vor dem 31.12.2020 erhalten haben.
» Das Einheben von Studiengebühren ist im Rahmen von einem Erasmus-Austausch untersagt und das gilt daher auch jetzt noch in der Zusammenarbeit mit UK-Hochschulen.