Diese Walgaugemeinde macht der ASFINAG Druck

Wie Satteins den Bau einer Lärmschutzwand bei der ASFINAG forcieren will.
Satteins Eigentlich wäre die Abstimmung eine reine Formsache gewesen. Doch schon beim ersten Mal, als die ASFINAG den Antrag auf eine temporäre Grundeinlöse bei den Satteinser Gemeindevertretern stellte, wurde dieser abgelehnt. Das war vergangenen Dezember. Anfang Mai wurde der Antrag erneut abgelehnt. Mit 12 zu 12 Stimmen, wie Bürgermeister Gert Mayer mitteilt.
Worum es geht? Hintergrund der Abstimmung ist der Bau zweier neuer Parkplätze entlang der Walgauautobahn (A14). Um den neuen Rastplatz Walgau Süd mit Strom und Wasser versorgen zu können, müssen Leitungen gelegt werden. Diese sollen durch Satteinser Gebiet führen. Um diese Leitungen verlegen zu können, benötigt die ASFINAG die Zustimmung der Gemeinde. Doch die Gemeindevertreter, konkret jene von Grünes Satteins offene Liste und der Parteifreien und Freiheitlichen Wählerliste Satteins, weigern sich.
Diskussion um Lärmschutz
Grund für das Nein ist die Lärmschutzwand, oder vielmehr das Fehlen derselben. „Die Gemeinde wünscht sich schon länger eine Lärmschutzwand entlang der Autobahn“, sagt Gert Mayer. Die Errichtungskosten hätte man sogar übernommen. „Doch für den Bau müsste eine Mautstelle versetzt werden“, erklärt der Bürgermeister. Das wäre mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden. Kosten, für die weder die ASFINAG noch die Gemeinde Satteins aufkommen wollen.

Im Vorfeld der zweiten Abstimmung hat die ASFINAG eine lärmschutztechnische Untersuchung durchführen lassen. Damit sollte eruiert werden, ob eine Lärmschutzwand entlang der Autobahn bzw. bei den Parkplätzen überhaupt notwendig ist.
Wie aus dem schalltechnischen Bericht 2022 entlang der Walgauautobahn hervorgeht, „sind keine zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen gem. Planungshandbuch erforderlich“. Und weiter: „Die Grenzwerte (Gesundheitsgefährdung) für eine Einzelfallbetrachtung gem. Planungshandbuch werden an keiner Fassade im Untersuchungsgebiet überschritten.“
Vonseiten der ASFINAG ist „eine Mindestwirkung im Verhältnis zu den Kosten Voraussetzung, um eine Lärmschutzmaßnahme errichten zu können”. Das teilt Pressesprecher Alexander Holzedl auf Anfrage mit und führt weiter aus: „Für den Bereich Satteins haben die Untersuchungen gezeigt, dass weder für die bestehende Situation noch für den Neubau des Rastplatzes Walgau Süd, gemäß den Kriterien, ein Lärmschutz möglich ist.“
Verfahren ausgesetzt
Wie geht es weiter? Wie Herbert Burtscher, Bezirkshauptmann der BH Feldkirch mitteilt, habe man die für vergangenen Dienstag anberaumte mündliche Verhandlung über die notwendigen Bewilligungen noch planmäßig durchgeführt. „Allerdings ist aufgrund der von der Gemeindevertretung abgelehnten Zustimmung zum Projekt auch bei positivem Ergebnis die Erteilung der beantragten Bewilligungen nicht möglich bzw. wird das Verfahren danach ausgesetzt. Die ASFINAG hat rechtlich die Möglichkeit, die zwangsweise Einräumung der erforderlichen Rechte gegen Entschädigungszahlung zu beantragen.“
Ob die ASFINAG die erforderlichen Rechte auf diesem Weg einholen will oder eine andere Lösung anstrebt, bleibt abzuwarten. Dazu wollte man sich nicht äußern. Vonseiten der Gemeinde zeigt man sich zuversichtlich, dass man sich auf eine einvernehmliche Lösung einigen werde. „Der Ball liegt nun bei der ASFINAG“, meint Bürgermeister Gert Mayer.
Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.