Bregenz verlangt „Überfahrtszoll“

Neue Anrainergebühr, um eigenen Parkplatz via Fußgängerzone zu erreichen.
Bregenz Wer in Bregenz seinen eigenen Parkplatz hat und den nurmehr über die inzwischen erweiterte Fußgängerzone erreichen kann, der wird von der Stadt zur Kasse gebeten. Es muss ein Antrag auf eine Ausnahmebewilligung gestellt werden. Die Gebühr dafür beträgt pro Kennzeichen für zwei Jahre 301,40 Euro. Hinzu kommen noch Bundesgebühren in Höhe von 14,30 Euro.
Michael Ritsch (SPÖ, 54), der seit 2020 Stadtchef ist, trat zuvor in seinem Wahlkampf unter anderem mit dem Versprechen an, zumindest im Vorkloster die Parkgebühren rückgängig zu machen. Da in der Stadtvertretung seine Fraktion mit elf Mandaten jedoch über keine Mehrheit verfügt, konnte er dieses Versprechen nicht wahrmachen. Im Gegenteil: Die Landeshauptstadt weitete die Gebührenpflicht aus und erhöhte die Parkabgaben.
Geld für die Stadtkasse
Nun kam mit der Ausdehnung der Fußgängerzone auch eine weitere Ausweitung der Parkplatzgebühren. Dies für jene, die ihre eigenen Parkplätze oder Tiefgaragenplätze nurmehr über die Fußgängerzone erreichen können. Sie dürfen nun alle zwei Jahre über 300 Euro in die Stadtkasse einzahlen. Vorher allerdings haben sie einen „Antrag auf eine Ausnahmebewilligung“ an die Bregenzer Verwaltungspolizei zu stellen. Das mit einer Reihe von Angaben und der Beifügung von Kopien des Kfz-Zulassungsscheines, der Zulassungsbescheinigung und einem Nachweis über das Eigentum oder die Miete des Stellplatzes. Vorgeschlagen wird zudem die Vorlage eines Grundbuchauszuges oder auch Fotos vom Stellplatz.
In einem Schreiben an den betroffenen Personenkreis informierte die Stadt, dass sie beabsichtige, den Betroffenen die Kosten für die Ausnahmebewilligung zu refundieren. Diesem Ansinnen machte nun die Stadtvertretung mit den Stimmen von ÖVP und Freiheitlichen einen Strich durch die Rechnung. Für die Freiheitlichen war diese Anrainergebühr einfach eine „Husch-Pfusch-Aktion“ und zudem „schlecht geplant“. Die ÖVP rechnete vor, dass hier täglich 50 Cent an Kosten anfallen und das sei für den Verwaltungsaufwand durchaus leistbar. HAPF
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