Wo sich Hunde künftig austoben können

Heimat / 13.01.2023 • 07:00 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Neben ausreichend Platz zum Toben gibt es in der Freilaufzone auch ein eigenes Plantschbecken für die Vierbeiner.  <span class="copyright">MG Frastanz</span>
Neben ausreichend Platz zum Toben gibt es in der Freilaufzone auch ein eigenes Plantschbecken für die Vierbeiner.  MG Frastanz

Neue Hundeverordnung seit Jahresbeginn in Kraft.

Frastanz Neue Regel für Hund und Herrchen gelten seit 1. Jänner.

Gefährliche Situationen vermeiden

270 Hunde sind derzeit in der Marktgemeinde gemeldet. Um das friedliche Miteinander einfacher zu gestalten und gefährliche Situationen zwischen Menschen und freilaufenden Hunden zu vermeiden, hat die Gemeindevertretung eine neue Hundeverordnung beschlossen, die seit Jahresbeginn in Kraft ist.

Darin ist unter anderem eine große Freilaufzone in der Unteren Au ausgewiesen, auf der sich die Vierbeiner austoben können. Außerdem sind darin die Gebiete festgehalten, an denen Hunde an der Leine zu führen sind.

Neue Freilaufzone

So gibt es für Hunde eine Freilaufzone in der Unteren Au, die zum Austoben und Treffpunkt mit anderen Hunden gedacht ist. Das großräumige Gelände bietet beispielsweise Platz zum Stöckchen werfen. Zudem ist die frühere Kneipp-Anlage zu einem Plantschbecken für Hunde umfunktioniert worden. Auch für das Wohl der Hundehalter wurde gesorgt und so laden Bänke zum Verweilen und zum Austausch ein. Die Freilaufzone ist von der L 65 Richtung Göfis links vor der Autobahnunterführung über einen Weg zu erreichen.

Hunde an die Leine

Hunde sind überall anzutreffen. Da es aber auch Menschen gibt, die sich vor den Vierbeinern fürchten, kommt es insbesondere auf öffentlichen Wegen und Plätzen gerne mal zu brenzligen Situationen. Den sich häufenden Beschwerden wegen frei herumlaufender Hunde trage die Verordnung daher ebenso Rechnung, wie die Marktgemeinde mitteilt. In allen Siedlungsgebieten, Natura-2000-Schutzzonen sowie verschiedenen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sind Hunde daher an der Leine zu führen. Ein generelles Hundeverbot gilt zudem auf Spielplätzen von Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie auf Schulhöfen, wie die Kommune informiert. Im Gemeindepark und auf dem Friedhof gilt dieses Hundeverbot ebenso, ausgenommen sind dort allerdings Assistenzhunde.

An einigen Plätzen sind keine Hunde erlaubt, so z. B. auf dem Frastanzer Friedhof.
An einigen Plätzen sind keine Hunde erlaubt, so z. B. auf dem Frastanzer Friedhof.

Hundekot ordnungsmäß entsorgen

Egal ob auf der Straße oder Wiesen und Wälder: Auch das große Geschäft der Vierbeiner kann zum Ärgernis werden. Liegengelassene Hundehaufen auf Wiesen und Feldern verunreinigen etwa das Futter für andere Tiere. In der neuen Hundeverordnung ist daher die Entsorgung des Hundekots klar geregelt. Hundehalter sind mit Jahresbeginn verpflichtet, Hundekot aufzuheben und zu entsorgen. Die Marktgemeinde stellt dazu weiterhin kostenlos Hundekotsäckchen zur Verfügung. Die befüllten Säckchen sind in den öffentlichen Hundekot- oder Restmüllkübeln oder im eigenen Restmüllsack zu entsorgen.

Förderung von Kursen

Ein weiterer Punkt, der das Zusammenleben von Mensch und Hund vereinfachen soll ist die Förderung von Gehorsamkeitstrainings und Hundekursen. Für jeden in Frastanz angemeldeten Hund, der seit dem 1. Mai 2022 eine Schulung absolviert hat, gewährt die Marktgemeinde eine einmalige Förderung in Höhe von 30 Euro. Dazu einfach eine Kursbestätigung für den Hund im Rathaus Frastanz vorlegen und die Förderung ausbezahlt.

Wer mit seinem Hund seit 1. Mai 2022 ein Gehorsamkeitstraining oder Hundekurse absolviert hat, wird von der Marktgemeinde mit 30 Euro unterstützt.  <span class="copyright">Mäser</span>
Wer mit seinem Hund seit 1. Mai 2022 ein Gehorsamkeitstraining oder Hundekurse absolviert hat, wird von der Marktgemeinde mit 30 Euro unterstützt. Mäser

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