Garagen und Autoabstellplätze

Laut Wohnungseigentumsgesetz können Stellplätze als selbstständiges Wohnungs-
eigentum oder allgemeine Teile der Liegenschaft begründet werden.
Recht Nicht nur Wohnungen können „selbstständige Wohnungseigentumsobjekte“ sein, sondern auch Geschäftslokale, Büros, Lager oder Garagen. Allerdings nur dann, wenn sie selbstständige Räumlichkeiten mit wirtschaftlicher Bedeutung sind. Im Klartext heißt das: Die Räumlichkeit muss baulich abgeschlossen sein und je nach Art und Größe wirtschaftlich genutzt werden.
Abgegrenzte Flächen
Seit einer Gesetzesänderung 2002 können jedoch Autoabstellplätze auch dann als Wohnungseigentum gelten, wenn sie lediglich deutlich von anderen Flächen abgegrenzt sind. In der Tiefgarage unter dem Wohnhaus oder im Freien auf dem Grundstück des Wohnhauses können Sie also genauso selbstständiges Wohnungseigentum begründen. Voraussetzung ist, dass die Fläche ausschließlich dem Abstellen von Fahrzeugen gewidmet ist.
Anzahl der Stellplätze
Dabei ist es ganz egal, wie viele Parkplätze sich in dieser Garage befinden. Jemand kann eine Einzelgarage eignen, die als selbstständiges Gebäude im Hof der Liegenschaft errichtet worden ist. Garagenwohnungseigentümer kann auch jemand sein, dem eine komplette Tiefgarage mit z. B. 200 Autoabstellplätzen gehört. Das Wohnungseigentums-objekt besteht eben aus einer selbstständigen Räumlichkeit, der Garage, unabhängig davon ob sich darin nur ein Autoabstellplatz befindet oder zweihundert Stellplätze. Solange es sich um eine selbstständige Räumlichkeit handelt, ist unerheblich, für wie viele Autos die Garage Platz bietet. Es ist auch unerheblich, ob der Besitzer einer Garage auch gleichzeitig eine Wohnung oder ein Geschäftslokal auf derselben Liegenschaft besitzt. In den ersten drei Jahren, nachdem an einer Liegenschaft Wohnungseigentum begründet wurde, gibt es allerdings zwei gesetzliche Beschränkungen beim Kauf von Abstellplätzen.
1. Parkplätze nur für Eigentümer
Innerhalb der ersten drei Jahre dürfen nur Eigentümer-(partnerschaften) von Wohnungen oder anderen Räumlichkeiten Abstellplätze für Kraftfahrzeuge kaufen. Nach Ablauf dieser Frist gilt: Alle, auch „hausfremde“ Personen haben Zugang zu Wohnungseigentum an einem Ab-
stellplatz.
2. Beschränkte Zahl an Parkplätzen
Eine andere Einschränkung während der ersten drei Jahre nach Begründung von Wohnungseigentum an der Liegenschaft: Die bevorzugten Personen dürfen auch in dieser Zeit nur dann mehr als einen Abstellplatz kaufen, wenn es insgesamt mehr Abstellplätze als Wohnungen bzw. andere Räumlichkeiten gibt.
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