Maklerprovision ohne Vertrag

Provision Jeder Kaufinteressent sieht hier sofort, dass bei Vertrags-
abschluss in diesem Fall auch eine Maklerprovision zu entrichten ist.
Eine Maklerprovision kann auch dann fällig werden, wenn ein Wohnungskäufer
keinen ausdrücklichen Vertrag mit dem Makler abgeschlossen hat.
Aktuell Immobilienmaklern steht nur dann eine Provision zu, wenn ein Immobiliengeschäft zustande kommt. Dann allerdings hat auch der Käufer einer Wohnung oder einer anderen Immobilie die Provision zu entrichten. Darauf verweist Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt und Immobilientreuhänder in Bludenz: „Der OGH hat in einer aktuellen Entscheidung erneut klargestellt, dass ein Maklervertrag auch schlüssig zustande kommen kann. Dem Makler steht demnach auch dann die Maklerprovision zu, wenn die sonstigen Provisionsvoraussetzungen erfüllt sind.“ „Schlüssig“ oder konkludent kann ein Maklervertrag auch dann zustande kommen, wenn ein Interessent vor dem Kauf keinen schriftlichen Vertrag mit dem Makler abgeschlossen hat. Es reicht beispielsweise aus, wenn in einem Inserat bzw. im Internet darauf verwiesen wird, dass bei einem Verkauf die Provision fällig wird und der Interessent auf diese Einschaltung reagiert.
Nach gängiger Judikatur sind folgende Voraussetzungen erforderlich, damit ein Maklervertrag schlüssig zustande kommt:
• Dem Interessenten muss klar sein, dass er es mit einem Immobilienmakler zu tun hat.
• Der Immobilienmakler weist den Interessenten (zumindest mündlich) darauf hin, dass er eine Provision erwartet. Das gilt insbesondere dann, wenn der Makler bereits einen Vermittlungsauftrag vom Verkäufer hat.
• Der Interessent schließt das Rechtsgeschäft über eine vom Makler bekannt gegebene Geschäftsgelegenheit tatsächlich ab.
Mag. Piccolruaz: „Jeder Kaufinteressent sollte wissen, dass er mög-
licherweise eine Maklerprovision in der Höhe von 3 Prozent + USt. zu bezahlen hat, wenn er sich an einen Immobilienmakler wendet, sich dort Informationen beschafft und anhand dieser einen Kaufvertrag abschließt.“
„Ein gültiger Makler-vertrag kann auch ohne Unterschrift zustande kommen.“