Baukran in Nachbars Luftraum

Immo / 22.08.2019 • 14:54 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Baukran Bei etlichen Baustellen lässt sich nicht vermeiden, dass der Arm des Baukrans über Nachbars Grundstück schwenkt.Fotos: Shutterstock, Stihl024_pixelio.de

Baukran Bei etlichen Baustellen lässt sich nicht vermeiden, dass der Arm des Baukrans über Nachbars Grundstück schwenkt.

Fotos: Shutterstock, Stihl024_pixelio.de

Darf der Baukran während eines Hausbaues im Luftraum über Nachbars Grundstück schwenken? Darüber hatte der Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden.

Aktuell Bauführer dürfen bei Bedarf Nachbargrundstücke vorübergehend benützen. Diese „Duldungspflicht“ ist in allen österreichischen Bauordnungen (Bausachen fallen in die Zuständigkeit der Länder) eingearbeitet. Vorarlberg regelt das im § 14 des Vlbg. Baugesetzes. Demnach darf der nachbarliche Grund zum Zwecke der Errichtung, Änderung bzw. Sanierung von Bauwerken in Anspruch genommen werden, allerdings nur im unbedingt notwendigen Ausmaß und unter möglichster Schonung der Interessen des Nachbarn. „Zudem muss der Nachbar mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten verständigt werden. Lehnt er das ab, so kann die Behörde über Antrag einen sogenannten Duldungsbescheid erlassen.“ Ist der Nachbar mit diesem Bescheid nicht einverstanden, kann er sich dagegen wehren, unter anderem auch zivilrechtlich. Darüber informiert Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt und Immobilientreuhänder in Bludenz.

Aus der Praxis

Einen solchen Streitfall hat der Verwaltungsgerichtshof mit einer Grundsatzentscheidung (12. 12. 1991, 91/06/0123) geklärt. In Tirol war ein Nachbar dagegen, dass der Ausleger eines Baukrans über seinem Grundstück geschwenkt wird. Er meinte, dass die Nutzung eines solchen Krans nicht unbedingt erforderlich sei, es gäbe andere Möglichkeiten. Das Höchstgericht erachtete die Benützung des über dem Grundstück des Nachbarn gelegenen Luftraums für die Bewegung eines Turmkranes für zulässig. In der Begründung sprach das Gericht aus, dass wesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Nachbarsgrund nicht zu erwarten seien. Andererseits wären die Mehrkosten durch andere technische Verfahren (zum Transport von schweren Lasten) als unverhältnismäßig im Sinn der Tiroler Bauordnung anzusehen. Mag. Piccolruaz: „Natürlich ist es immer von Vorteil, wenn der Bauherr rechtzeitig vorab vom Nachbarn eine schriftliche Genehmigung einholt. Das kann Zeit und Kosten sparen.“

„Die Nutzung des Nachbargrundes muss die Interessen des Nachbarn schonen.“

Baukran in Nachbars Luftraum

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