Darauf müssen sich Pendler gefasst machen

Ohne Formulare und Tests geht nichts mehr.
Schwarzach Pandemiebekämpfung und Bürokratieaufbau gehen Hand in Hand. Nun trifft es die Grenzgänger. Voraussichtlich ab 5. Februar müssen sie regelmäßig ein Einreiseformular ausfüllen und einen Coronatest negativ absolvieren. Test und Formular dürfen nicht älter als sieben Tage sein. Das gilt für alle Pendler: Berufspendler, Pendler aus familiären Gründen, aus Gründen der Lebenspartnerschaften und zur Aus- und Fortbildung, erläutert der zuständige Landesrat Christian Gantner. Stärkere Kontrollen an den Grenzen wird es aber nicht geben. Allerdings werden verstärkt Einkaufszentren und Lebensmittelgeschäfte ins Visier genommen. Auch Skigebiete werden in den Semesterferien strenger Kontrolliert. Die Zahl der Strafen ist insgesamt stark zurückgegangen.
In der ersten Lockdownphase hatten die Ordnungshüter einiges zu tun. Zwischen 17. März und 30. Juni 2020 kam es zu 2206 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Covid19-Maßnahmengesetz. Seit 17. November wurden in Vorarlberg 620 Strafen verhängt. Das ist im Bundesländervergleich der mit Abstand niedrigste Wert. Österreichweit waren es 32.408 Strafen, fast jede dritte gab es in Wien (10.449). Weniger Strafen bedeuten weniger Beanstandungen. Während nach dem Lockdown im Frühjahr viele Strafen aufgehoben wurden, ist es derzeit ruhig. “Die letzten Verfahren bei uns beziehen sich auf den Mai 2020”, erzählt Nikolaus Brandtner, Präsident des Landesverwaltungsgerichts. Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda berichtet von etwas über zehn Anfragen. “Was offengeblieben ist, ist die blumige Ankündigung des Gesundheitsministers, er würde sich um alte Strafen kümmern”, kritisiert er. Die neuen Strafen werden höher: Statt 25 oder 50 Euro kosten ein zu geringer Abstand und eine fehlende Maske bald 90 Euro.
Am Wochenende waren Kontrolleure auf Händlerparkplätzen und grenznahen Tankstellen unterwegs. “Es hat einige Anzeigen gegeben”, schildert Feldkirchs Bezirkshauptmann Herbert Burtscher. In Skigebieten sei man schon vor einiger Zeit unterwegs gewesen: “In den Semesterferien werden wir noch einmal verstärkt schauen.” An der Grenze geht es weiter wie bisher, fährt er fort. “Das Kontrollausmaß wird sich nicht verändern. Es gibt stationäre und mobile Streifen.”
Die Einreiseverordnung wird verschärft. Die Test- und Formularpflicht gilt für alle Pendler. Als Pendler gilt, wer mindestens einmal pro Monat die Grenze überquert. Für alle anderen bleibt eine zehntägige Quarantänepflicht. Auch sie müssen bei der Einreise einen negativen Coronatest nachweisen. Laut Gesundheitsministerium bleibt die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen aus der Quarantäne freitesten zu können. “Der finale Ordnungsentwurf liegt aber noch nicht vor”, ergänzt eine Sprecherin. Innenminister Karl Nehammer erklärte am Dienstagvormittag noch, dass Freitesten nicht mehr möglich ist. Von der Testpflicht ausgenommen sind: Bus- und Lkw-Fahrer, der Güterverkehr und Personen, die zur Tierversorgung reisen.
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