Martin Fritz: „Von Frauenverbrennungen, nicht Hexenverbrennungen, sprechen“

Kultur / 30.03.2023 • 21:10 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Martin Fritz: „Die Österreichische UNESCO-Kommission tritt jeder Form von Sexismus und Misogynie entschieden entgegen.“ <span class="copyright">VN/Stiplovsek</span>
Martin Fritz: „Die Österreichische UNESCO-Kommission tritt jeder Form von Sexismus und Misogynie entschieden entgegen.“ VN/Stiplovsek

Bregenz Der Generalsekretär der Österreichischen UNESCO-Kommission, Martin Fritz, über die Diskussion: Wie zeitgemäß ist die Vorarlberger Funkenhexe?

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Wie sieht die Debatte um die Funkenhexe aus Sicht der Österreichischen UNESCO-Kommission aus?

Fritz Wir verfolgen die Debatte über die sogenannten „Funkenhexen“ weiterhin sehr genau. Vielleicht würden viele anders darüber denken, wenn wir von Frauenverbrennungen anstelle von Hexenverbrennungen sprechen würden.

Könnte sich am Status des Funkens als eines „immateriellen Kulturguts“ der UNESCO auch perspektivisch etwas ändern?

Fritz Die Österreichische UNESCO-Kommission tritt jeder Form von Sexismus und Misogynie entschieden entgegen. Darauf habe ich bei der Veranstaltung auch hingewiesen. Die zuständigen Gremien werden sich im Zuge der kontinuierlichen Beobachtung und Evaluierung der Eintragungen auch mit der Reaktion der Trägerinnen und Träger sowie der Vereine auf die wachsende Kritik an der Verbrennung von Frauenfiguren beschäftigen.

Darf, ja soll sich die Funkentradition verändern?

Fritz Eine Eintragung in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Österreich ist jedenfalls kein Hindernis für Veränderungen innerhalb der gelisteten Praktiken. Wir begrüßen die Veränderungsbereitschaft einzelner Gruppen und die laufende Weiterentwicklung als Teil eines „lebendigen Erbes”.

Würde die „Hexe“ also zunehmend zum Problem?

Fritz Die UNESCO-Konvention von 2003 zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes hält fest, dass nur jenes immaterielle Kulturerbe Berücksichtigung findet, „das mit den bestehenden internationalen Menschenrechtsübereinkünften sowie mit dem Anspruch gegenseitiger Achtung von Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen sowie der nachhaltigen Entwicklung in Einklang steht“.

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