Verfassungs­diskussion

Leserbriefe / 19.05.2016 • 18:21 Uhr / 2 Minuten Lesezeit

Diskussionen über Aufgaben und Rechte des Bundespräsidenten reißen nicht ab. Dies zeigt, dass die Verfassung als das zentrale Rechtsdokument eines Staates nicht eindeutig ausformuliert ist und Spielräume offen lässt. Die österreichische Bundesverfassung wurde dem Volk nie zur breiten Diskussion und zur Annahme durch Volksabstimmung vorgelegt. Und dies, obwohl eigentlich bekannt sein müsste, dass in demokratisch verfassten Staaten die verfassunggebende Gewalt vom Staatsvolk als oberstem Souverän ausgeht. Die österreichische Bundesverfassung ist also genau genommen nicht ausreichend legitimiert; sie ist ein Provisorium. Eigentlich erstaunlich und in meinen Augen nicht nachvollziehbar, dass dieser Missstand noch keinem Verfassungsjuristen­ aufgefallen ist. Auch die vielen Änderungen der Verfassung, die im Laufe der Zeit „beschlossen“ wurden, sind ohne Einbindung und Genehmigung durch die Stimmbürgerschaft erfolgt. Es ist also höchste Zeit, dass wir eine Verfassung bekommen, die der heutigen Zeit entspricht, und die durch das Wahlvolk legitimiert ist. Wir stehen an einem Wendepunkt. Parteien kümmern sich immer weniger um das Wohl der Bevölkerung. Machterhalt ist ihnen wichtiger. Diese Entwicklung ist gefährlich! Nur wenn die Bevölkerung – verfassungsrechtlich verankert – in die weitreichenden, gesellschaftspolitischen Entscheidungen und Weichenstellungen eingebunden ist, wird sich der weitverbreitete Frust zum Besseren wenden. Direkte Demokratie – ischt guat für di und mi.

Armin Amann,

Seilergasse 4,
Schlins

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