Steuergesetze sind nationales Recht

Leserbriefe / 05.04.2017 • 19:28 Uhr / 1 Minuten Lesezeit

Zum VN-Leserbrief „Einfachste Mathematik“, von Helmut Ernstson, VN vom
4. April:

Ich glaube schon, dass Herr Dobrindt zumindest die Grundrechenarten in seiner Schulausbildung gelernt hat. Was ich nicht verstehe, ist die Aufregung, welche um die deutsche Autobahnmaut in Österreich herrscht. Jedem Mitgliedsland der EU ist die Gestaltung der Steuergesetzgebung überlassen und ist deshalb nationales Recht. Ich lese Zeitung, höre und sehe Nachrichtensendungen. Dass die EU diesbezüglich tätig geworden wäre, ist mir nicht bekannt geworden. In Österreich ist es scheinbar denk­unmöglich, dass eine Steuer, egal zu welchem Zweck, aufgelassen wird. Wenn ich an unsere Autobahnmaut denke, wären z. B. die NOVA oder gar die Motorbezogene Kfz-Versicherungssteuer solche Auflassungskandidaten. Wäre doch schön, oder? Ob die Aufregung über diesen Schritt in unseren Nachbarländern auch so groß wäre wie bei uns, wage ich zu bezweifeln.

Luis Sonderegger,

Rheinbergerstraße,

Feldkirch-Tisis

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