Abschaffung Pflegeregress

Ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben und Geschenknehmern im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten ist unzulässig. Leider nicht bei der 24-Stunden-
Betreuung. Die Standardsätze der Politik, „so viel stationäre Pflege wie nötig – so viel ambulante wie möglich“, scheinen nicht zu gelten. Wer schon heute nach der alten Regelung
24-Stunden-Betreuung in Anspruch nimmt, hat keine Möglichkeit, Taschengeld oder ein Sparbuch mit Barvermögen von 10.000 Euro zurückzuhalten. Das ist heute schon eine Ungleichbehandlung von ambulanter und stationärer Betreuung.
Viel ungleicher noch, wer in Zukunft in ein Pflegeheim eintritt, muss ab 2018 nicht mehr mit Regress rechnen. Aber nimmt er die 24-Stunden-Betreuung in Anspruch, wird auch weiterhin der Regress bleiben. Das heißt, falls Pension und Pflegezuschuss nicht ausreichend sind und die Mindestsicherung in Anspruch genommen werden muss, wird auf Erspartes und Besitz zugegriffen. Das bedeutet, die Beanspruchung eines Pflegeplatzes im Heim nimmt zu, und wer die billigere Variante der 24-Stunden-Betreuung wählt, muss den Restbetrag aus seinem Ersparten und Besitz finanzieren. Falls es die wahlwerbenden Gruppen ehrlich meinen, muss diese Ungleichheit geändert werden. Würde die Gesundheit von der Gesundheitspolitik abhängen, wären wir schon längst ausgestorben.
Peter Vaschauner,
Schufla, Feldkirch