Kontrollabkommen 1945 und 1946
In der Moskauer Deklaration von 1943 hatte es subtil geheißen, Österreich sollte der Weg geebnet werden, auf dem politische und wirtschaftliche Stabilität garantiert wird – welche die Grundlage für einen dauerhaften Frieden ist. Denn darüber, dass Österreich ein befreites Land ist, waren sich die Großmächte einig. Trotzdem haben sie am 4. Juli 1945 ein erstes und am 28. Juni 1946 ein zweites Kontrollabkommen abgeschlossen. War das erste Kontrollabkommen noch durch die Verhältnisse und militärischen Erfordernisse verständlich, war das zweite den Gegebenheiten viel eher angepasst. Grundgedanke des Kontrollabkommens von 1946, durch das die Alliierten ihre Beziehungen zur österreichischen Bundesregierung regelten, war, Regierung und Parlament mehr Bewegungsfreiheit einzuräumen. Bis dahin musste über jedes Gesetz im alliierten Rat Einstimmigkeit erzielt werden. Durch den Artikel 6 des neuen Kontrollabkommens wurde bestimmt, dass alle Gesetze mit Ausnahme von Verfassungsgesetzen und auch alle internationalen Abkommen 31 Tage, nachdem sie dem alliierten Rat unterbreitet worden waren, automatisch in Kraft traten, sofern sie der alliierte Rat nicht einstimmig ablehnte. Das zweite Kontrollabkommen, das bis 1955 Geltung hatte, leitete eine neue Periode ein. Im Nachhinein ist dieses zu einer Garantie-Erklärung für die Unteilbarkeit Österreichs aufzuwerten.
Komm.-Rat Herbert Knapp,
Blumenstraße, Bregenz