Menschenrechtlich bedenklich

Die Rechtsexperten von Amnesty International sehen einige Bestimmungen des neuen Fremdenrechts als überflüssig und menschenrechtlich bedenklich an. Wenn jemand zum Beispiel gezwungen wird, an einem bestimmten Ort zu wohnen oder einen Bezirk nicht verlassen darf (ohne Ausnahmebewilligungen und mit hohen Geldstrafen sanktioniert), sind das Eingriffe in seine Grundrechte. So etwas ist nur zulässig, wenn die Maßnahmen unbedingt notwendig und verhältnismäßig sind. Außerdem sollen Menschen in Beugehaft genommen werden, wenn sie nicht selber ihre Dokumente bei ihrer Botschaft besorgen. Schon jetzt haben die Behörden aber die Möglichkeit, Dokumente selber anzufordern. Haftstrafen zu verhängen ist daher nicht das gelindeste Mittel (und das sparsamste sicher auch nicht). Es ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf persönliche Freiheit. Jetzt wird auch für die Behörden die Frist für Entscheidungen verlängert, obwohl die Asylverfahren jetzt schon unzumutbar lange dauern. Zugleich bleibt für die Flüchtlinge eine Beschwerdefrist von nur zwei Wochen, obwohl sonst überall eine Frist von vier Wochen gilt. Das ist eine klare Diskriminierung. Amnesty fordert außerdem die europäischen Regierungen auf, Rückschiebungen nach Afghanistan auszusetzen, solange die Sicherheitslage dort so schlecht ist.
Robert Bernecker,
Amnesty Vorarlberg,
Harrachgasse, Hohenems