Werbung für
Versicherungen
Zum VN-Bericht „Folgekosten bei Freizeitunfällen nicht abgedeckt“, vom 4./5. 11. 2017:
Die VGKK macht Werbung für private Unfallversicherung. „Folgekosten bei Freizeitunfällen nicht abgedeckt. VGKK bezahlt ausschließlich die Krankenbehandlung, eine private Vorsorge ist notwendig“, hieß es in den VN. Nun werden die Versicherungsverkäufer mit dieser Meldung unter das Volk geschickt. Jetzt ist klar, eine Unfallversicherung muss her. Die Verkaufszahlen steigen und das mit kostenloser Werbung seitens der VGKK. Ist das tatsächlich ihre Aufgabe? Eine Auskunft hat so auszuschauen: Die Sozialversicherung teilt sich in die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Schauen wir uns die Leistungen der Pensionsversicherung bei Krankheit und einem Privatunfall an. Maßnahmen der Rehabilitation: Vor allem soll durch Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation eine eingetretene oder drohende Arbeitsunfähigkeit vermieden und eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Pension wegen geminderter Arbeits- bzw. Erwerbsunfähig-keit. Hinterbliebenenleistungen: Witwenpension/Witwerpension, Waisenpension, Pflegegeld. Nun lassen Sie sich von Ihrem „Unfall-
versicherungsverkäufer“ eine Prämie errechnen, die o. a. Umfang hat. Sprechen Sie vor Vertragsabschluss mit einem Angestellten der Pensionsversicherung, welche Vorteile bzw. Nachteile es gibt, wenn Sie die errechnete Monatsprämie in die gesetzliche Pensionsversicherung als freiwilligen Beitrag (freiwillige Höherversicherung) einzahlen.
Ing. Alois Mair,
Michael-Gaismayrstraße,
Bregenz