Österreicher benachteiligt
Einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern, deren Lebensmittelpunkt sich in Österreich befindet und deren Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Die Familienbeihilfe kann bis zum 24. Geburtstag bezogen werden, jedoch während des Präsenzdienstes wird sie eingestellt. Auch erhalten österreichische