Pensionsangleichung?
Herr Robert Hofer ärgerte sich kürzlich in einem Leserbrief über seiner Meinung nach zu hohe Bundeszuschüsse zu den Beamtenpensionen. Hier übersieht Herr Hofer allerdings die Tatsache, dass beim ASVG-System auch Arbeitgeber Pensionsbeiträge an die Pensionsversicherung einzahlen, während bei den Beamten der Bund seinen „Arbeitgeberbeitrag“ in Form des „Zuschusses“ berappt. Dieser kann also nicht automatisch mit dem Defizitausgleich, den der Bund beim ASVG-System leistet, gleichgesetzt werden. Würde man einen Arbeitgeberbeitrag des Bundes herausrechnen, wäre der Zuschuss natürlich geringer. Noch wichtiger ist aber der Punkt, dass die von Herrn Hofer geforderte Anpassung der Beamtenpensionen an das ASVG-System schon längst im Gange ist. Der Durchrechnungszeitraum für die Ermittlung der Pensionshöhe beträgt mittlerweile schon 21 Jahre und wird in den nächsten zehn Jahren auf 40 Jahre steigen. Zudem gibt es die reine Beamtenpension nur noch für Beamte, die bis Ende 1954 geboren wurden. Jüngere Beamte befinden sich in einem Übergangssystem Beamtenpension-ASVG und seit vielen Jahren erfolgen ohnehin in den meisten Bereichen der Verwaltung keine Pragmatisierungen mehr. Beamtinnen allerdings hatten schon immer das, was im ASVG noch längst nicht vollzogen ist: Pensionsalter 65 Jahre.
Mag. Manfred Hagen,
Scheibenstraße, Lustenau