Kein Freispruch für den Bürgermeister

Leserbriefe / 17.04.2019 • 19:20 Uhr / 2 Minuten Lesezeit

Zum Leserbrief von Markus Fuchs, vom 15. April 2019:

Sehr geehrter Herr Fuchs, das strafrechtliche Verfahren gegen den Bürgermeister wurde u. a. aufgrund von Verjährung eingestellt, die verwaltungsrechtlichen Überschreitungen müssen jedoch erst geprüft werden. Das Land Vorarlberg hat einen vernichtenden Prüfbericht ausgestellt: zahlreiche Überschreitungen laut Gemeindegesetz, Schwarzgeldzahlungen, das Ignorieren von Beschlüssen, etc. Dieses Fehlverhalten ist kein „Zufall“, sondern hat System. Sie können auch nicht mit 160 km/h durch die Gemeinde fahren und ihr Fehlverhalten damit begründen, dass sie eh niemanden überfahren haben. Wenn ein Bürgermeister agiert, wie Herr Wachter, dann ist dies politisch bedenklich und stellt ein Risiko für die Gemeinde dar. Er hat sich genauso wie alle anderen Mitbürgerinnen und Mitbürger an Gesetze und Vorschriften zu halten. Die Opposition hat ihre Funktion als Kontrollinstanz erfüllt: Zahlreiche Missstände wurden aufgedeckt. Auch wenn der Bürgermeister darum bemüht ist, seine Machenschaften als eine Art „Robin-Hood-Geschichte“ zu verkaufen, so bleiben sie dennoch untragbar. Sie schaden der Gemeinde, dem Image und der Politik.

Nadine Kasper, Vandans