Asylanten als
Lehrlinge
Zum Leserbrief von Renate Kinz vom 17.8.19:
Jeder Lehrling, der in Österreich eine Lehre antreten will, muss einen Pflichtschulabschluss vorweisen – das gilt somit auch für Asylwerber und Asylberechtigte. Damit ist auch die Voraussetzung geschaffen, dass er dem Unterricht in deutscher Sprache in der Berufsschule folgen kann – das ist auch für inländische Lehrlinge nicht immer einfach. Zudem muss eine Beschäftigungsbewilligung vorliegen, die vom Dienstgeber zu beantragen ist, bevor eine Lehrstelle angetreten werden kann. Für Asylwerber-Lehrlinge war es nach derzeitiger Gesetzeslage nur bis 31.08.2018 möglich, eine solche Beschäftigungsbewilligung zu erhalten. Es wäre heutzutage nicht schwierig, sich solche Informationen zu beschaffen, bevor wieder die „Asylanten-Keule“ geschwungen wird.
Armin Oelz, Dornbirn
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