Asylanten als

Leserbriefe / 18.08.2019 • 19:05 Uhr / 1 Minuten Lesezeit

Lehrlinge

Zum Leserbrief von Renate Kinz vom 17.8.19:

Jeder Lehrling, der in Österreich eine Lehre antreten will, muss einen Pflichtschulabschluss vorweisen – das gilt somit auch für Asylwerber und Asylberechtigte. Damit ist auch die Voraussetzung geschaffen, dass er dem Unterricht in deutscher Sprache in der Berufsschule folgen kann – das ist auch für inländische Lehrlinge nicht immer einfach. Zudem muss eine Beschäftigungsbewilligung vorliegen, die vom Dienstgeber zu beantragen ist, bevor eine Lehrstelle angetreten werden kann. Für Asylwerber-Lehrlinge war es nach derzeitiger Gesetzeslage nur bis 31.08.2018 möglich, eine solche Beschäftigungsbewilligung zu erhalten. Es wäre heutzutage nicht schwierig, sich solche Informationen zu beschaffen, bevor wieder die „Asylanten-Keule“ geschwungen wird.

Armin Oelz, Dornbirn

Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.