Politische Justiz

Leserbriefe / 03.10.2019 • 18:18 Uhr / 2 Minuten Lesezeit

Was der ehemalige Nationalratsabgeordnete Harald Walser in seinem Gastartikel „Recht auf Widerstand“ (VN vom 30. 9.) von sich gibt, ist ein Skandal, der öffentliche Wellen schlagen müsste. Er deckt einen Akt politischer Rechtsprechung, bei dem französische Umweltaktivisten, die ein Porträt von Macron stehlen, nicht wegen Geringfügigkeit, sondern aus dem „Tatbestand der Notwendigkeit“ freigesprochen wurden. Gilt dieser „Tatbestand“ auch in anderen Bereichen, z.B. der Wirtschaftspolitik, wenn sich jemand seiner Zukunft beraubt sieht? Wie weit würden Sie gehen, Herr Walser? So weit wie einige Ihrer wahren Gesinnungsgenossen von der deutschen Partei „Die Linke“, die es öffentlich für legitim erachten, Autos anzuzünden, wenn es gegen den Kapitalismus geht? Wohlgemerkt, Herr Walser fordert nicht Umweltaktivisten zu spektakulären, für Leib und Leben harmlosen gesetzwidrigen Aktionen auf, deren rechtliche Folgen sie dann sozusagen als Märtyrer ihres Anliegens tapfer ertragen sollen, wie es bei Greenpeace öfter vorkommt oder 1984 bei der Besetzung der Hainburger Au der Fall war. Nein, er fordert die Justiz auf, bei „notwendigen“ Delikten rein politische Urteile zu fällen. Seit wann steht die Politik über dem Recht? Ich würde der fulminant zurückgekehrten Partei der „Grünen“ raten, sich von ihrem prominenten Mitglied zu distanzieren und verabschieden. Eine andere Partei macht das derzeit gerade auch.

Gerald Grahammer,

Lustenau

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