Sicherungshaft
Es ist bei führenden Politikern im Land zum Teil sehr populär, laut nach der Einführung einer Sicherungshaft zu rufen. Mir drängen sich dabei zu viele offene Fragen auf. Ich nenne – neben der Konformität mit der Verfassung und den Menschenrechten sowie dem Vorliegen eines Gerichtsbeschlusses (diese Dinge setze ich als gegeben voraus) – nur zum Beispiel: Wer definiert aufgrund welcher Maßstäbe von wem und für wen welche Gefahr ausgeht? Wie lange darf die Sicherungshaft maximal dauern? Wer garantiert auf welche Weise, dass der Häftling nach seiner Freilassung keine Gefahr mehr ist?
Wenn ich dann noch daran denke, wie oft die Sicherungshaft – gerade auch in Österreich – von der Politik schändlich missbraucht wurde. Wenn ich an Sätze denke wie „Das Recht hat der Politik zu folgen“ oder daran, dass führende unserer Politiker besonders freundschaftliche Beziehungen zu Parteien und Politikern pflegen, die sich in ihren Ländern die Medien und sogar die Justiz schon unterworfen haben, oder dass BK Kurz in einem nicht für die Veröffentlichung vorgesehenen „Hintergrund“-Pressegespräch die WKStA perfide angriff, werden meine Zweifel daran, dass der Nutzen der Sicherungshaft für die Gesellschaft deren Gefahren überwiegt, nicht kleiner. Größer wird hingegen mit Sicherheit das Duckmäuser- und Denunziantentum. Vorsicht ist auf alle Fälle geboten!
Anton Hengl, Lauterach