Verbote von
„anno dazumal“

Leserbriefe / 06.08.2020 • 17:20 Uhr / 2 Minuten Lesezeit

Pfarrgemeinderäte dürfen nur beratende Funktion haben. Niemand von den Nichtgeweihten darf in der Messe predigen. Eine kollegiale Leitung der Pfarrgemeinden durch Priester und Laien ist verboten. Viele von uns kennen solche und ähnliche Verbote aus Texten vor dem Konzil oder aus Verordnungen von römischen Dikasterien noch vor 40-50 Jahren. Kein Wunder, wenn eine Instruktion der Kleruskongregation, die diese Verbote erneut einzuschärfen versucht, in vielen Diözesen Europas auf Widerstand und Unverständnis stößt. Die Pfarrer-Initiative Österreichs meint dazu: „Wenn wir unsere Pfarrgemeinden mit diesem angemahnten monarchistischen Klerikalismus leiten, verlören wir gerade jene mitverantwortlichen Christinnen und Christen, die das Salz und das Licht einer den Menschen zugewandten Pfarrgemeinde sind.“ Da die Entwicklung der Lokalkirchen in den letzten Jahrzehnten nicht zurückgeschraubt werden kann, zwingt die neue Instruktion unsere Bischöfe sowie Priester und auch die Laien aus pastoraler Not zu einer Art Ungehorsam gegenüber Rom. Zur Überwindung des Priestermangels erfolgte an vielen Orten bereits eine Aufwertung der Taufberufenen inklusive der Frauen. Da ist ein Zurück unmöglich. Die Pfarrer-Initiative fügt noch eine wichtige Entdeckung hinzu: „Wir sehen auch, dass durch die Überhöhung des Priesteramtes Gott selbst, Jesus Christus und das Wirken des Heiligen Geistes aus der Mitte des kirchlichen Lebens gedrängt werden.“

Pfr. Helmut Rohner, Dornbirn

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