Einmischung
Wenn man die medialen Nachrichten über die gegenwärtige Pandemie verfolgt, könnte man meinen, die ergriffenen und zu ergreifenden Maßnahmen zu deren Eindämmung würden neuerdings weniger durch die zuständigen Stellen der Regierung als vielmehr durch verfassungsrechtliche Entscheide koordiniert und bestimmt werden. Diese unerträgliche Einmischung Unberufener ist nicht nur dadurch zu erklären, dass sich etliche Querköpfe oder Berufsdemonstranten an das Verfassungsgericht wenden, um ihre Beanstandungen juristisch aufzuwerten; nein, es sind Juristen und insbesondere Verfassungsrechtler selbst, die immer wieder ungefragt glauben, ihre Statements abgeben zu müssen, in denen sie staatliche Verordnungen als verfassungsrechtlich bedenklich einstufen. Ungeachtet der Tatsache, dass sich auch die beratenden Experten oder solche, die sich dafür halten, über die zur Bekämpfung dieser Krise notwendigen Schritte keineswegs einig sind, kann doch davon ausgegangen werden, dass die Regierungsstellen nach reiflicher Abwägung von oft divergierenden Fachmeinungen, zumindest nach bestem Wissen und Gewissen die notwendigen Verfügungen treffen. Die p.t. Verfassungsjuristen sollten sich also an ein Wort Ciceros erinnern, der schon seinerzeit dekretiert hat, dass exzessiv und zur Unzeit angewendetes Recht zu summa iniuria, also veritablem Unrecht, werden kann.
Dipl. Vw. Helmut Arnold, Bregenz
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