Direkte Demokratie
Der VfGH-Entscheid, die Rechtsverbindlichkeit von Volksentscheiden auf der kommunalen Ebene aufzuheben, ist ein harter Schlag für uns Vorarlberger. Ob es Aufgabe des VfGH ist, ein Volksrecht aufzuheben, das seit hundert Jahren gültig ist, müssten vor allem unabhängige Verfassungsjuristen beantworten. Völlig unverständlich ist diese Erkenntnis allemal. Völlig unverständlich auch die überaus laue Reaktion des Landtagspräsidiums, des Landeshauptmannes und der zuständigen Landesrätin. Direkte Demokratie ist offensichtlich nur ein Thema für Sonntagsreden. In Wirklichkeit will man auf der politischen Ebene von echten Volksrechten nicht viel wissen. Man regiert knallhart über die Köpfe der Bürger und Steuerzahler hinweg. Kein Wunder, wenn die Politikverdrossenheit ständig zunimmt. Was sind die Auswirkungen? Letztendlich wird die Kontrolle der Politik durch das Volk massiv eingeschränkt. So ist z. B. Korruption leichter möglich. Die verschiedenen Untersuchungsausschüsse und Gerichtsurteile sowie Platz 23 beim Korruptionsindex von Transparency International sprechen eine deutliche Sprache. Auch die Mitwirkung an der Gestaltung unserer Lebensumstände und an der Schwerpunktsetzung für eine enkeltaugliche Zukunft bleibt uns Bürgerinnen und Bürgern versagt. Die Frage ist für mich, wer denn im Lande regiert. Das wird in der Realität die „Reparatur“ des Landesgesetzes zeigen. Meine Prognose: Es wird stillschweigend geduckt. Es ist ja so verlockend, als absoluter Kaiser regieren zu können.
Robert J. Bösch, Lustenau