Neue Friedhofsverordnung
Mit den seit einem Jahr neu geltenden Friedhofsverordnungen ist es nahezu unmöglich geworden ein Grabkreuz aufzustellen. Das für Grabmäler allgemein geltende Maß von 1 Meter 10/20 durften Kreuze bislang um 20 bis 30 cm überschreiten. Das Verhältnis von einem breiten, massiven Grabstein und einem schmalen, hochzulaufenden Kreuz war auf diese Weise sehr viel harmonischer. Mit neuer Verordnung wurden diese Überlegungen völlig verworfen. Für die Optik eines Friedhofes ausschlaggebend ist nicht mehr der Gesamteindruck der Grabmäler, sondern ausschließlich ein und dieselbe Höhe. Das Restaurieren und neuerliche Aufstellen älterer bzw. historischer Grabkreuze ist somit auf manchem Friedhof nicht mehr möglich, wie beispielsweise Friedhof St. Michael Schwarzach: Grabkreuze höher 1 Meter 10 gelten dort laut Bürgermeister (+ Gremium der Friedhofsverwaltung) ab sofort als optische Zerstörer des Friedhofs. Eine erstaunliche Aussage, bedenkt man, dass dort manch Grabkreuz mit über 1 Meter 60 bereits seit 80 Jahren und länger steht. Ein Grabstein/Grabmal darf nur noch folgende Maße aufweisen: Breite 100 cm, Länge/Tiefe 120 cm, Höhe 110 cm, Stärke 10-12cm!
Desideria Lässer, Schwarzach