Wie soll man das Kauderwelsch verstehen?
Zum Bericht „Pflegende Angehörige müssen sich anstellen?“, VN vom 15. 1. :
Dieser Bericht verstört und wirft Fragen auf. Fallen Betreuungspersonen in Heimen aus, von denen offenbar sehr viele eine Impfung verweigern, dann springen andere ein. Wenn es sein muss, sogar das Bundesheer. Und wer springt ein, wenn ein Mensch sich mit Covid-19 infiziert oder gar erkrankt, der den Vater oder Bruder, die Mutter oder Tochter daheim pflegt? Wie steht es um die Notaufnahmekapazitäten unserer Heime? Laut Covid-19-Impfstrategie der Bundesregierung ist in Phase 2 Februar/März 2021 vorgesehen eine „(. . .)
eng priorisierte Zielgruppe für
erweiterte Impfstellen, z. B. (. . .)
Krankenkassenambulatorien für Personen höheren Alters (Personen in 24-Stunden-Pflege und deren Betreuer; Betreute und Betreuer(innen) der mobilen Dienste)“. Wie sollen wir dieses Kauderwelsch verstehen? Müssen die Betreuten über 80 sein, damit die Betreuenden sich impfen lassen können, oder gilt das, wie in Heimen, unabhängig vom Alter? Bezieht sich das tatsächlich nur auf die Betreuung durch angestellte Betreuerinnen, nicht auch auf pflegende Familienangehörige? Falls ja: Sind diese Unterscheidungen sachlich gerechtfertigt? Gilt in der Krise der Gleichheitsgrundsatz nicht mehr? Das wird sich nicht klären lassen, weil in Österreich die Impfstrategie nicht in ein Gesetz oder eine Verordnung gegossen wird und damit nicht vom Verfassungsgerichtshof überprüft werden kann.
Ulrich Nachbaur, Bregenz