Der Lockdown beschränkt unsere Grund- und Freiheitsrechte massiv. Das kann verfassungsrechtlich nur gerechtfertigt werden, wenn unser Gesundheitssystem durch die Pandemie gefährdet wäre. Das war zwar im November der Fall, heute haben wir aber in Vorarlberg nur noch fünf Corona-Intensivpatienten. Unser Gesundheitssystem ist offenbar sogar in der Lage, Intensivpatienten aus Portugal aufzunehmen. Die Beschränkungen im derzeitigen Ausmaß sind unerträglich und vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen verfassungswidrig. Die Aufnahme ausländischer Patienten ist zu unterlassen, solange wir selbst coronabedingt eingesperrt werden!
Dr. Gernot Klocker, Lauterach