Und wenn ich das nicht will?

Leserbriefe / 29.09.2021 • 16:57 Uhr / 2 Minuten Lesezeit

Wenn mir eine Anordnung meines Lehrherrn nicht gefallen hat, und ich hätte ihm gesagt, das will ich nicht, der hätte mir was erzählt. Wenn mir in der Firma eine Anordnung nicht gefällt und ich sage, das gefällt mir nicht, der Zuständige würde mir was erzählen. Wenn Arbeitsrechtexperten sagen, dass der Betrieb zwar die Möglichkeit hat, eine 3G-Pflicht einzuführen, aber was ist, wenn Mitarbeiter das nicht wollen? Erzählt denen irgendwer was? Diskussion gut und recht, aber „eine fünfmetrige Kuh ist einfach zu lang“! Das so viel beschworene Grundrecht des Einzelnen kann nicht über dem Recht des Gemeinwohls stehen! Jeder, der die Bekämpfung der Pandemie zu verhindern versucht, macht sich der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verantwortlich und der vorsätzlichen Gesundheitsgefährdung Dritter (von dadurch entstandenen unermesslichen Kosten noch nicht geredet) schuldig. Und somit straffällig. Ob es ihm gefällt oder nicht.

Norbert Gugganig, Dornbirn