Die Modellregion „Gemeinsame Schule“ ist gesetzlich geregelt!
Da es im Zuge des Besuchs von Bildungsminister Polaschek in Vorarlberg immer wieder heißt, es müsse in Sachen Gemeinsame Schule „etwas vorwärts gehen“, sei an die gültige gesetzliche Lage erinnert: Das Bildungsreformgesetz 2017 ist die Antwort des Bundes auf den Beschluss des Vorarlberger Landtages vom 9.7.2015, „die Möglichkeiten für die landesweite Einrichtung einer Gemeinsamen Schule zu schaffen.“ Auf Wunsch der Grünen wurde von ÖVP, SPÖ und Grünen ein § 131a des Schulorganisationsgesetzes im Verfassungsrang (SCHOG) neu geschaffen: „Wenn mehrere Schulen einer Region, darunter eine AHS-Unterstufe, Modellregion werden wollen und Schüler, Eltern und Lehrer zustimmen, wird die Bildungsdirektion das in die Hand nehmen.“ Eine Zuständigkeit des Landes und des Landtages ist nicht gegeben, die Entscheidung fällt ausschließlich am Schulstandort durch die betroffenen Lehrer, Eltern und Schüler! Außerdem hat der Bund ausdrücklich ausgeschlossen, dafür zusätzliche Budgetmittel zur Verfügung zu stellen. Damit ist auch eine landesweite Umstellung auf eine „Gemeinsame Schule der Zehn- bis 14-Jährigen“ nicht möglich bzw. wenig wahrscheinlich, da eine politische Haltungsänderung des Bundes nicht zu erkennen ist.“
Mag. Wolfgang Türtscher, Götzis
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