Hausdurchsuchungen im Finanzministerium und im BKA
Zwei Prozessanmerkungen: Als 2018 über Antrag der WKStA in Büroräumen des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hausdurchsuchungen stattfanden, war die allgemeine Empörung groß. Das Oberlandesgericht Wien hob sogar alle ergangenen Durchsuchungsbeschlüsse trotz Bestätigung des zugrunde gelegenen Anfangsverdachts als rechtswidrig auf, weil die beschlagnahmten Beweismittel nicht im Wege der Amtshilfe, sondern im Zuge einer Hausdurchsuchung beschafft worden sind. Nun wurden letzten Mittwoch im Finanzministerium und im Bundeskriminalamt Hausdurchsuchungen durchgeführt, die nun plötzlich alle rechtskonform sein sollen. Obwohl ein nicht zu leugnendes öffentliches Interesse besteht, wer alles hinter dem Ibiza-Lockvogel gestanden ist, hat die Richterin im Prozess gegen den Drahtzieher, einen Wiener Anwalt, dessen voller Name in der österreichischen Presse konsequent unterschlagen wird, sogleich eine Diversion angeboten, womit eine hinreichende Klärung des gesamten Sachverhaltes unterblieben ist und die Fragen nach den Hintermännern für immer unbeantwortet bleiben wird. Nachdem dieser Anwalt die Videos ursprünglich Interessenten um Millionen angeboten hatte, bis sie Der Spiegel und die Süddeutsche Zeitung auszugsweise veröffentlicht haben, ist nicht nachvollziehbar, wie die Richterin von einer nicht schweren Schuld als Voraussetzung für eine Diversion ausgehen konnte. Manchmal kann man sich über unsere natürlich völlig unabhängige Justiz nur wundern.
Dr. Jörg Frey,
Feldkirch
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