Abwarten ist nicht zu verantworten

Leserbriefe / 26.08.2022 • 16:47 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
VN/Steurer

Eine Mitteilung der Wirtschaftskammer Salzburg in den VN vom 20.08.2022, dass „Neuverträge oft bis zum elffachen höhere Strompreise vorsehen“ erfordert eine kritische Anmerkung. Aufgabe der Bundeswettbehörde ist es „Marktmissbrauch“ zu verhindern. Den Stromerzeugern wird im Interesse der Allgemeinheit eine monopolartige Stellung eingeräumt. Erweisen sich die Verträge als nicht zeitgemäß, weil sie weit über das übliche hinausgehende Gewinne zusichern, müssen diese angepasst werden. Geschieht dies nicht, hat der Staat die Verpflichtung unverzüglich einzugreifen. Unzulässig ist es, dass abgezockt und versprochen wird, den Übergewinn später zu verteilen. Ob es zu einer Gewinnausschüttung kommt und wann, welche Tricks bei der Bilanzierung angewendet werden und welche Zukunftsprojekte konstruiert werden, ist ungewiss. Es geht auch darum, das bestehende Preisgefüge nicht noch mehr nach oben zu treiben. Es kann für die Stromerzeuger zu Belastungen kommen, wenn Strom aus dem Ausland zugekauft werden musss. Kommt ein Stromlieferant in finanzielle Schwierigkeiten, wird man ihn stützen müssen, sofern nicht ein anderer Erzeuger aus dem Exporterlös aushelfen kann. Die Pflicht, österreichisches Recht anzuwenden, besteht, auch wenn dadurch Verhandlungen mit Partnern im Ausland nötig werden. Unverständlich ist, dass die Stromerzeuger nicht von sich aus eine Lösung gesucht haben, die gesamtwirtschaftlich vertretbar ist und nicht nach Missbrauch einer Monopolstellung riecht.

Dr. Heinz Hinterberger, Hohenems