ÖVP/Grüne Regierung

Leserbriefe / 05.10.2022 • 17:52 Uhr / 2 Minuten Lesezeit

Die Bundesregierung hat mit 1. Oktober 2022 ein Gesetz erlassen. Der Radfahrer darf im Ortsgebiet nur noch mit einem Sicherheitsabstand von 1,5 m und außerorts 2 m überholt werden. Das heißt somit auf der L200 von Egg ab Pazelle Tuppen Müselbach bis Alberschwende ist bei einem Überholvorgang der Sicherheitsabstand 2 m zwischen einem Radfahrer und einem Kfz einzuhalten. Dies gilt auch auf der L14 von Wolfurt nach Buch bis Alberschwende. Dies sollte der Vorarlberger Landesregierung, besonders Herrn LR Gantner und LR Zadra, bewusst sein. Nach der Erkenntnis J.F. Kennedys „Frage nicht, was der Staat für dich tun kann, sondern frage Dich, was du für den Staat tun kannst“. Das heißt somit im Alltag angewandt. Mein Vorschlag: Stellen Sie die Bahntrasse der Wälderbahn zwischen Kennelbach und Doren Bozenau wieder instand als Rad/-Gehweg. Damit kann man Konflikten auf der L200 und L14 einfach aus dem Weg gehen und der Radfahrer kann sicher auf einem eigenen Radweg in den Bregenzerwald fahren.

Oswald Klettl, Wolfurt