Neue

Leserbriefe / 26.01.2023 • 19:17 Uhr / 2 Minuten Lesezeit

Steuergünstlinge

Zur Ankündigung unseres Finanzministers Brunner und Landeshauptmanns Wallner, die Grunderwerbssteuer für den Erwerb des ersten Bauplatzes zum Bau eines Eigenheimes zu erlassen, erhebe ich Einspruch.

Wieder profitieren einzelne Günstlinge und somit liegt eine Verletzung der Verfassung vor. Welcher Arbeiter oder Angestellte in Österreich kann sich noch einen Bauplatz von 500 m2 leisten? Keiner! Daher ist das Ansinnen der Grunderwerbssteuerbefreiung nur für Günstlinge zur Erreichung von Immobiliennachlässen und Herauslösen aus Gesellschaftsimmobilienbesitz gedacht. Tatsache ist, dass Erben und Schenken von Immobilien im Privatbesitz mit einem Steuersatz von 3,5 Prozent Grunderwerbssteuer, somit wie bei Kauf mit 3,5 Prozent Grunderwerbssteuer belastet ist. Diese mögliche Umgehung durch Kauf anstatt Erben mit Steuernachlass für Günstlinge ist verfassungswidrig, da Geld-Erben und -Schenken keiner Steuer unterliegt. Zudem ist Erben und Schenken von Gesellschaftsanteilen bei Gesellschaften mit Anteilen von unter 95 % in einer Hand, mit Immobilienbesitz grunderwerbsteuerfrei und widerspricht somit dem Naturrecht unserer Verfassung. Österreich ist heute durch politische Günstlinge, Neid und Hochmut ein im Ausland verschuldetes Land. Es braucht die Grunderwerbssteuer für alle gleich, Familien oder Gesellschaften, zum jetzigen Eingangsstufensatz von 0,5 Prozent.

Das gilt für jeden Quadratmeter von in Gesellschaften gehaltenen Immobilien sowie im Privatbesitz.

Alwin Rohner,

Lauterach

Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.