Muss Lustenau auch noch die rechte Wange hinhalten?
Wer missgönnte den Lustenauern den einladenden Naherholungsraum, den sie heute im Osten noch haben? Vom Westen her weht ja allzu oft der grausige andere Wind. Entsprechend der dominanten Westwetterlagen schwappt die Autobahnluft häufig über: Stickoxide, Ozon, Kohlendioxid, Cadmium, Feinstaub etc. etc. Die WHO warnt: Luftbeeinträchtigungen einer Vollautobahn reichen oft bis zu 1,4 km ins Umfeld. Dazu gesellt sich in Lustenau auch noch die hausgemachte Stau-Stinkbrühe. „Der Mensch und sein Lebensraum“, im UVP-Gesetz 2000 zuvorderst unter Schutz gestellt, wurde bislang bei Straßenentscheidungen des Landes hintangestellt. Die Gewessler-Variante lässt erstmals vorderste gesetzliche Prämissen erkennen. Sie vermeidet, dass Lustenau endgültig in den Würgegriff einer Autobahnzange schlittert. Sie gönnt den Lustenauern ihr letztes Atemloch im Osten und zwingt niemanden, auch die andere Wange noch hinzuhalten. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Gewessler-Variante ein CH-Arrangement findet, ist ungleich größer als dass die CP-Variante beim Europäischen Gerichtshof Anklang findet. Vorarlberger Straßenbaukünste wurden dort schon einmal verrissen: „Verstoß gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes. Mangelhafte Berücksichtigung der tatsächlichen Erfordernisse und funktionalen Bedeutung des Straßenzuges.“ Ende der Urteilszitate
S 18. Steuergelder in 3-stelliger Millionenhöhe wurden da verplempert. Will man das noch einmal?
Erich Rueß, Feldkirch
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