Rechenfehler

Leserbriefe / 24.02.2023 • 17:38 Uhr / 1 Minuten Lesezeit

Da ist wohl etwas schiefgelaufen bei der geplanten Kompensation/Deckelung der Strompreiserhöhung. Pro Haushalt werden ja die ersten 2900 Kilowattstunden gefördert, auch beim Wärmestrom (z. B. für Wärmepumpen) – und das ist gut so. Leider macht der Gesetzgeber aber keinen Unterschied zwischen Einfamilienhäusern und Mehrparteienhäusern, weil pro Stromzähler abgerechnet wird. Soll heißen: bei einer Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus werden die ersten 2900 Kilowattsunden gefördert und bei einer Wärmepumpe für ein Mehrparteienhaus mit (z. B.) acht Haushalten werden auch die ersten 2900 Kilowattstunden gefördert, was dann aber pro Haushalt leider nur noch 362,5 Kilowattstunden sind, die vergünstigt werden. Das scheint mir doch nicht ganz gerecht zu sein. Bitte um zeitnahe Reparatur des Gesetzes.

Markus Mainetti,

Bregenz

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