Strompreiserhöhung –

Leserbriefe / 27.02.2023 • 18:18 Uhr / 1 Minuten Lesezeit

Förderung des Landes

Da soll man die Welt noch verstehen. Alles wird teurer, aber eine Förderung wird gekürzt. Es geht um die Förderung des Landes wegen einer 24-Stunden-Betreuung. Die Einkommensgrenze liegt bei 1600 Euro. Die maximale Förderung ist 600 Euro. Wenn die Eigenpension, Witwenpension usw. darüber liegt, wird das bei der Förderung abgezogen. So weit so gut. Aber jetzt kommts: Jährlich wird ja bekannterweise die Pension an die Inflation angepasst. Diese Inflationsanpassung wird dann zusätzlich von der Förderung abgezogen, da die Einkommensgrenze unlogischerweise ja nicht erhöht wird, sondern bei 1600 Euro bestehen bleibt. Dann bekommt man in drei bis vier Jahren ja gar nichts mehr. Da wäre die Politik einmal mehr gefordert, endlich einmal zu handeln.

Walter Schwendinger, Dornbirn

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