Causa Wallner
Wie die VN am 17. 5. berichteten, werden die Ermittlungen gegen LH Wallner wahrscheinlich eingestellt. Was passiert, wenn das der Fall ist? Es gibt ja eine eidesstattliche Erklärung eines bislang unbekannten Herrn, der die Vorwürfe gegen LH Waller erhoben hat. Macht sich dieser Herr dann nicht des Meineids schuldig und müsste er demzufolge nicht zur Verantwortung gezogen werden? Oder haben sich alle juristisch Verantwortlichen schon geeinigt, Gras über die Sache wachsen zu lassen?
DI Dr. Bernd Oesterle, Hard
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