„Bundespräsident kritisiert Tanners Zögern“
Zum VN-Bericht und zur Aussage des Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger vom 20./21. Mai 2023:
Bezugnehmend auf die Aussage von Herrn Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger in dem oben angeführten Artikel, Zitat: „Humanitäre Hilfe und Teilnahme an Sanktionen sei hingegen immer erlaubt, ergänzt der Verfassungsjurist“, möchte ich im Hinblick auf seine Aussage „Teilnahme an Sanktionen seien hingegen immer erlaubt“ auf das Schärfste protestieren! Kein einziges Land der Erde hat das Recht, Sanktionen gegen ein anderes Land auszusprechen, das darf nur die UNO in ganz bestimmten Fällen. Sanktionen sind Wirtschaftskriege und illegal. Der Menschenrechtsrat der UNO hat sich mit überwältigender Mehrheit gegen Sanktionen ausgesprochen. Sämtliche Sanktionen sind völkerrechtswidrig! Österreich als neutraler Staat hätte sich niemals an den Sanktionen gegen andere Staaten beteiligen dürfen! Sanktionen führten zu schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte der betroffenen Bevölkerungsgruppen in den sanktionierten Ländern mit besonderen Konsequenzen für Frauen, Kinder sowie Jugendliche, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Hier könnten sehr viele Beispiele angeführt werden.
Marie-Louise Doskocil, Dornbirn
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