Rechtsstaat

Leserbriefe / 14.06.2023 • 18:47 Uhr / 2 Minuten Lesezeit

Er zeichnet sich dadurch aus, dass er die Bürger vor staatlicher Willkür schützt, durch verfassungskonforme Gesetze, gesetzmäßige Verordnungen, Meinungsfreiheit, Bewegungsfreiheit, Vereins- und Versammlungsfreiheit, Schutz des Hausrechts, der Privatsphäre und personenbezogener Daten, aber auch des Kindeswohls und der Elternrechte. Bedauerlicherweise wurde unser Rechtsstaat seit Frühjahr 2020 von einem Virus befallen und landete in der Intensivstation. Der Verfassungsgerichtshof kämpfte anfangs um dessen Überleben, indem er im August 2020 etliche gesetzwidrige Verordnungen, wie generelle Ausgangsbeschränkungen, Betretungsverbote, auch von Kinderspielplätzen, aufhob. Später kamen weitere Aufhebungen zu spät, wie etwa die Maskenpflicht für Kinder im Schulhof. Dann „knickte er allmählich ein“, indem er sich in Schweigen hüllte, und versetzte letztlich im Juni 2022 dem Rechtsstaat einen Dolchstoß, indem er den Ausschluss der Ungeimpften vom gesellschaftlichen Leben (2G-Regel), bezogen auf Jänner 2022, für rechtmäßig erklärte, obwohl es spätestens damals schon Wissensstand war, dass die Geimpften gleichermaßen andere anstecken und selbst viral erkranken können.Der parteipolitisch besetzte VfGH dürfe den Tatsachenbestand der Verordnungen nicht hinterfragen, insbesonders was Statistiken über Testungen und Spitalsbelagszahlen anlangt! Gleichermaßen erklärte er am 23.6.2022 das Imfpflichtgesetz als verfassungskonform, weil es aufgrund der „Covid-19- Nichtanwendungsverordnung“ ausgesetzt ist! Alles unfassbar! Die Neubesetzung des Höchstgerichtes durch parteiunabhängige Richter ist dringend erforderlich!

Dr. Dietmar Loy,

Schwarzach