Landschaft ist ­verhandelbar, ihr Schutz nicht

Leserbriefe / 17.07.2023 • 17:39 Uhr / 2 Minuten Lesezeit

Die EU-Umweltminister:innen haben sich auf ein Gesetz über die Wiederherstellung der Natur in Europa geeinigt. Nach der FFH-Richtlinie, welche 1992 von den damaligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einstimmig verabschiedet wurde, der zweite große Wurf des EU-Naturschutzes. Oft gehen jedoch die Vorstellungen darüber auseinander, wie sich eine Landschaft entwickeln soll und was sie leisten kann. Je nach dem Blickwinkel, dem Interesse der Betrachterin, des Betrachters rücken andere Ansichten in den Vordergrund. Das zeigen die Diskussionen über einen Radweg durch das Europaschutzgebiet Bregenzerachschlucht. In Österreich sind mehr als 80 % der europarechtlich geschützten Arten und Lebensräume in keinem günstigen Erhaltungszustand! Die Lage in der Bregenzerachschlucht würde sich mit der Errichtung eines Radweges verschlechtern, wobei Verbesserungen gefordert sind. Anstatt für den motorisierten Verkehr sagenhafte Geldmittel aufzuwenden (Beispiel Tunnelspinne), sollte eine Radverkehrsverbindung zwischen Bregenzerwald und Rheintal konzipiert und umgesetzt werden, ohne Eingriffe in unsere schützenswerten Gebiete vornehmen zu müssen.

Doris Zucalli, Naturfreunde Vorarlberg, Referat Natur- und Umweltschutz, Dornbirn