Neuerungen 2013

schwarzach. Mit Beginn des Jahres sind einige steuerliche Neuerungen in Kraft getreten. Ein kurzer Überblick:
» Elektronische Rechnungen: Die Vorschriften für elektronische Rechnungen wurden vereinfacht. Seit 1. 1. 2013 können Rechnungen z. B. auch per E-Mail, als Internet-Download oder PDF-Datei verschickt werden, wenn sämtliche gesetzliche Rechnungsbestandteile enthalten sind.
» Hybrid-Fahrzeuge: Die Geltungsdauer des NOVA-Bonus für Hybrid-Fahrzeuge (max. EUR 500) wurde bis 2014 verlängert. Weiters wurde die motorbezogene Versicherungssteuer gesenkt.
» Umsatzsteuer: Die bisherige Verwaltungspraxis, wonach die Aufnahme von Umsatzsteuerrestschulden in die Jahreserklärung (ohne detaillierte Aufgliederung auf die einzelnen Voranmeldungszeiträume) als wirksame Selbstanzeige gilt, wurde gesetzlich verankert.
» Spenden: Die 10%ige Deckelung der begünstigten Spenden wird in Zukunft vom Gewinn des laufenden Jahres und nicht mehr vom Gewinn des Vorjahres berechnet. Dadurch kann auch steuerlich wirksam gespendet werden, wenn im Vorjahr ein Verlust erzielt wurde.
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