Forschungsprämie neu

schwarzach. Um die Forschungsaktivitäten zu fördern, können Unternehmen für Forschungen und experimentelle Entwicklung eine zehnprozentige (steuerfreie) Forschungsprämie beantragen. Die Prämie wird vom Finanzamt gutgeschrieben und kommt auch Unternehmen in Verlustsituationen zugute. Neu ist, dass für die Beurteilung, ob eine Forschungsprämie zusteht, die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und ein Wirtschaftsprüfer eingebunden sind.
Bereits für Wirtschaftsjahre, die im Jahr 2012 beginnen, ist neu neben dem entsprechenden Formular zur Geltendmachung für die eigenbetriebliche Forschung, ein Jahresgutachten von der FFG mit einzureichen. Dieses (unentgeltliche) Jahresgutachten kann immer erst nach dem Ablauf des Wirtschaftsjahres bei der FFG beantragt werden. Diese Gutachten können seit 1. 1. 2013 ausschließlich über FinanzOnline angefordert werden.
Mit maximal 3000 Zeichen, die zudem in der Regel nicht mehr veränderbar sind, muss in diesem standardisierten Verfahren die Zustimmung der FFG eingeholt werden. Daneben können ganz spezielle kostenpflichtige Projektgutachten bereits im Vorhinein beim Finanzamt beantragt werden. Die Entscheidung über die Zuerkennung der Prämie verbleibt ausschließlich beim Finanzamt.
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