Nein zu überbordenden Verpflichtungen
WKV zu Energieeffizienzgesetz: Neue bürokratische Hürden nicht notwendig.
Feldkirch. (VN-reh) Die geplante EU-Energieeffizienzrichtlinie scheidet weiter die Geister: Die Wirtschaftskammer Vorarlberg, die sich ausdrücklich zur Energieeffizienz bekennt, sieht strengere Anforderungen ausschließlich über Anreiz- und Unterstützungssysteme, aber nicht per Zwang über Verpflichtungen, zu erreichen. „In Vorarlberg wären nach strikter Auslegung der EU-Richtlinie ca. 50 Unternehmen (mehr als 250 Mitarbeiter) unmittelbar betroffen. Diese hätten ein Energiemanagementsystem einzuführen oder alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Das Bundesgesetz möchte jetzt aber alle Unternehmen ab 50 Mitarbeiter dazu verpflichten (in Vlbg. ca. 320 Unternehmen)“, erklärt Marco Tittler, wirtschaftspolitischer Leiter der WKV.
Die Unternehmen haben zudem eine jährliche Meldung an die Energieeffizienz-Monitoringstelle vorzunehmen. „Neben dem Aufwand der Überwachung geht es auch um die damit verbundenen Kosten. Eine Zertifizierung nach ISO 50001 ist nicht nur mit Kosten von mehreren Tausend Euro verbunden, sondern bedarf zur Umsetzung auch den Einsatz eines eigenen Energieteams im jeweiligen Unternehmen. Wir sprechen uns daher dafür aus, dass mittelgroße (zw. 50 und 250 Mitarbeiter) Unternehmen von dieser Verpflichtung befreit bleiben“, so Tittler. Kleine Unternehmen (Unternehmen ab 5 Mitarbeiter; in Vlbg. knapp 3000) müssten laut dem vorliegenden Entwurf mindestens alle vier Jahre eine Energieberatung durchführen. „Dies bedeutet, dass z. B. ein Buchhaltungsbüro, das in einem Gewerbepark eingemietet ist, zu wiederkehrenden Energieberatungen verpflichtet wird“, erklärt Tittler. Die Verpflichtung zur Beratung und der Aufwand stehen auch hier in keinem Verhältnis zum Einsparungspotenzial. „Wir fordern die Bundesregierung auf, den ihr aus der EU-Richtlinie erwachsenen Spielraum zur Gänze auszuschöpfen und jegliche überbordende Verpflichtungen zu unterlassen.“
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